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Stellungnahmen
Die
Kreisobmänner des Bayerischen Bauernverbandes lehnen die grüne
Gentechnik ab
Die
Kreisobmännertagung des Bayerischen Bauernverbandes hat am 04.05.2006
umfassend das Thema "Gentechnik" diskutiert und hält
abschließend folgende Forderungen fest:
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Erzeugern,
Verarbeitern und Verbrauchern muss Wahlfreiheit zwischen gentechnisch
veränderten und gentechnisch nicht veränderten Erzeugnissen
garantiert werden.
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Wichtigste
Grundvoraussetzung für die Vermeidung von wirtschaftlichen
Schäden ist die Saatgutreinheit. Die BBV-Kreisobmännertagung
setzt sich deshalb für einen EU-weit gültigen Schwellenwert
für zufällig und technisch unvermeidbare gentechnische
Verunreinigungen in Saat- und Pflanzgut von möglichst 0,1
% ein.
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Die
gute fachliche Praxis zum Gentechnikanbau muss EU-weit festgelegt
werden. Diese muss den Schutz der gesamten Landwirtschaft und
damit der Nicht-Anwender sowie der Anwender der Gentechnik gewährleisten.
Dabei sind auch Wetterkapriolen hinsichtlich der Auskreuzungsproblematik
zu berücksichtigen.
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Um
den Schutz der gesamten Landwirtschaft in Sachen Gentechnik objektiv
beurteilen zu können und um verlässliche Informationen
zu Fragen der Koexistenz zu erhalten, ist Forschung in Deutschland
weiter notwendig. Dabei muss Forschung von wissenschaftlichen
Einrichtungen optimal koordiniert werden und auf möglichst
wenigen Standorten stattfinden. Gentechnik-Versuchsanbau muss
sowohl in Verbindung mit Langzeitfütterungsversuchen als
auch in Verbindung mit Untersuchungen auf ökologische Auswirkungen
stattfinden.
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Für
gentechnikanbaufreie Zonen muss ein legislativer Rahmen geschaffen
werden, der den Anbauverzicht gentechnisch veränderter Pflanzen
garantiert. Bei der Festlegung dieses Verfahrens ist der Berufsstand
mit einzubeziehen.
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Problemstellungen,
die durch BT-Mais gelöst werden sollen, sind eigenständig
wie bisher z. B. durch angepasste Fruchtfolgen sowie ackerbauliche
Maßnahmen zu lösen.
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Der
Bayerische Bauernverband lehnt die Patentierung von Pflanzen
und Tieren entschieden ab.
Unter
den gegebenen Rahmenbedingungen lehnen die Kreisobmänner des
Bayerischen Bauernverbandes die kommerzielle Nutzung der Gentechnik
in der Landwirtschaft ab. Solange die genannten Forderungen nicht
erfüllt sind, sehen sie auch keinen Anlass, die bestehende Haftungsregelung
im Deutschen Gentechnikgesetz zu ändern.
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